Telefon: 07222 / 77 41 40
Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem
Konzeption Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und Landkreis Rastatt e.V. :
Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem.
Artikel 1 Grundgesetz bestimmt: “ Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Durch Gewalt wird die Würde des Menschen und das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art.1 und 2 GG) missachtet.
Dem Schutz der Frauen und Kinder gegen Gewalt kommt in unserer Gesellschaft immer noch keine angemessene Bedeutung zu. Der Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus will dazu beitragen, Frauen und ihre Kinder vor Gewalt zu schützen. Durch Aufklärung und Information wird auf die gesellschaftlichen Strukturen, die die Gewalt begünstigen, aufmerksam gemacht und auf Veränderungen hingewirkt. Der Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus e.V. sieht seine Arbeit nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit allen Hilfen für Frauen und Kinder.
Das Frauen- und Kinderschutzhaus bietet grundsätzlich jeder körperlich, seelisch und /oder sexuell misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frau mit ihren Kindern Schutz und Zuflucht. Die Belange dieser Kinder haben die gleiche Wertigkeit wie die der Frauen.
Grundprinzipien der Frauenhausarbeit
Parteilichkeit
Die Bedürfnisse, Interessen und das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und Kinder stehen im Vordergrund.
Anonymität
Die Anonymität der Bewohnerinnen und der Einrichtung wird gewahrt.
Hilfe zur Selbsthilfe
Selbstbestimmtes Entwickeln von neuen Lebensentwürfen wird gefördert durch individuelle und ganzheitliche Begleitung und Beratung.
Ressourcenorientierung
Die Frauen werden in ihrem gesamten Lebenszusammenhang mit ihren Stärken, Fähigkeiten und Ambivalenzen gesehen. Die Mitarbeiterinnen erarbeiten mit den Frauen ihre individuellen Handlungs- und Entscheidungsspielräume.
Interkulturelle Offenheit
Interkulturelle Offenheit setzt Lernbereitschaft bei den Mitarbeiterinnen voraus und erfordert spezifische Handlungskompetenzen.
Solidarität
Die Solidaritätserfahrung mildert die Isolation und Ausgrenzung.
Kooperation und Vernetzung
Enge und nachhaltige Zusammenarbeit mit Institutionen und Behörden unterstützt die Arbeit für die von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kinder.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Information über die Arbeit der Einrichtung dient als Prävention und zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen.
Frauen
Im Frauen- und Kinderschutzhaus wird den Frauen und Kindern die Möglichkeit geboten, zu ihrer bisherigen Lebenssituation eine räumliche und gefühlsmäßige Distanz zu gewinnen. Das ist die Voraussetzung, um in Ruhe über sich, ihre Situation und ihre Zukunft nachdenken zu können und ohne Druck und Beeinflussung weitergehende Entscheidungen treffen zu können.
Durch den Kontakt mit anderen Frauen, die einen ähnlichen Erfahrungshintergrund haben, entsteht eine Solidargemeinschaft. Auch dies kann dazu beitragen, die Isolation zu durchbrechen und selbstbestimmte Lebensentwürfe zu entwickeln.
In der Einrichtung bleiben die Frauen eigenverantwortlich. Sie müssen absprachefähig und in der Lage sein, den Alltag für sich und ihre Kinder selbst zu organisieren.
Frauen mit Suchtproblemen oder psychischen Erkrankungen können – soweit diese eine Eigen- oder Fremdgefährdung darstellen - nicht aufgenommen werden.
Kinder
Kinder in Frauenhäusern waren Zeugen und Opfer von häuslicher Gewalt.
Alle Kinder, die Gewalt gegen sich oder die Mutter erlebt haben, brauchen qualifizierte, eigenständige Unterstützung.
Der Schulbesuch der Kinder ist obligatorisch. Der Besuch des Kindergartens sollte schnellstmöglich erfolgen.
Angebote und Hilfen
A. ambulant
- Informations- und Beratungsgespräche
- Krisenintervention - Hilfe bei notwendigen Sofortmaßnahmen
- Platzverweisberatung
B. innerhalb der Einrichtung
Frauen:
- Information und Hilfen für die Bewohnerinnen bei den notwendigen Aktivitäten zur sozialen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Absicherung einschließlich der bei Bedarf notwendigen
Begleitung zu Ämtern und Gerichten.
- Individuelle psychosoziale Beratung und Hilfe bei der Bewältigung der Gewalterfahrungen.
- Beratung bei der Erziehung und Betreuung der Kinder einschließlich der Information in Fragen
des elterlichen Sorge- und des Umgangsrechts.
- Vermittlung zu anderen Einrichtungen im Sozial- und Gesundheitswesen
- Gruppenangebote
Kinder:
- Fachpersonal als Bezugs- und Vertrauenspersonen
- Einzel- und Gruppenangebote durch Fachpersonal
- Kooperation u. a. mit Schulen, Kindergärten und Kinderärzten
- Spiel- und Freizeitangebote, Ferienprogramm
- Bei Bedarf Vermittlung in therapeutische Maßnahmen
C. Nachbetreuung
Auf Wunsch und Nachfrage der Frauen:
- Unterstützung bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation
- Beratung und Betreuung in der Übergangszeit
- Bei Bedarf Vermittlung an Dienste und Einrichtungen des regionalen Hilfenetzes
Organisation der Einrichtung
Die verantwortliche Geschäftsführung der Einrichtung obliegt dem Trägerverein Frauen- und Kinderschutzhaus Baden-Baden und Landkreis Rastatt e.V. bzw. dessen Vorstand.
Das Arbeitsteam umfasst haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen. Die Aufteilung der Arbeitsbereiche erfolgt durch die Leiterin der Einrichtung in Absprache mit dem Vorstand. Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen sind Angestellte des Vereins.
Um Kontinuität und Qualität in der Wahrnehmung der Aufgaben zu gewährleisten, ist eine ausreichende Zahl an hauptamtlichen Mitarbeiterinnen erforderlich. Diese verfügen über eine ihrem Aufgabengebiet entsprechende fachliche Qualifikation. Es finden regelmäßige Teamsitzungen statt, und die Mitarbeiterinnen nehmen regelmäßig an Supervisionen und Fortbildungen teil.
Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen ergänzen und unterstützen die Arbeit und werden entsprechend ihrer Fähigkeiten und Neigungen eingesetzt. Sie erhalten fachliche Unterstützung und Begleitung durch die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen.
Die Einrichtung hat Übergangscharakter. Sie soll möglichst vielen Frauen und Kindern Schutz bieten. Die Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung richtet sich nach dem individuellen Hilfebedarf der Frau.
Die Hilfe der Einrichtung ist "rund um die Uhr" organisiert.
Das Frauenhaus ist tagessatzfinanziert. Die Höhe der Leistungen ergibt sich aus der gültigen Leistungs- und Vergütungsvereinbarung.
Qualitätssicherung und – Entwicklung finden fortlaufend nach neuesten Methoden und Verfahren statt.
Stand: Juni 2008